Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Wohnungsreservierung
leider nicht ohne rechtliche
Regelungen. Unsere AGB sind Vertragsgrundlage. Änderungen bedürfen
der Schriftform.
AGB
Stand: 01.03.2013
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die
Ferienwohnungen an den Weinbergen
Herbert Eisele
Holunderweg 8
74394 Hessigheim
Telefon: 07143/5111
- nachfolgend Vermieter genannt-
§ 1 Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschlossenen
Mietverträge, auch telefonisch oder
mündlich vereinbart. Mit der Buchung der Unterkunft erklären Sie sich
mit den AGB einverstanden.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der gebuchten oder überlassenen Ferienwohnung,
sowie deren Nutzung zu
anderen als Wohnzwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung
des Vermieters.
§2 Beherbergungsvertrag
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchungsanfrage
des Gastes schriftlich
bestätigt und damit die Buchung annimmt und vom Gast die Anzahlung des
Mietpreises (20%) termingerecht
gezahlt wurde (siehe §3 (6)).
(2) Vertragspartner sind der Vermieter und der Gast. Hat ein Dritter für
den Gast bestellt, haftet er dem Vermieter
gegenüber, zusammen mit dem Gast, als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen
aus diesem Vertrag, sofern dem
Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf Ihre Richtigkeit
zu überprüfen. Weicht die
Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der
Gast hiergegen nicht unverzüglich
Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich
vereinbart.
§3 Leistungen, Preise, Zahlung
(1) Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereit
zu halten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen. Die Ausstattung entspricht der Beschreibung der Wohnung
auf der aktuellen Homepage
http://www.ferienwohnung-hessigheim.de/
bzw. der Leistungen aus dem Angebot des Vermieters, dass der
Buchungsbestätigung voraus gegangen ist.
(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung
und die von ihm in Anspruch genommenen
weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Vermieters zu zahlen.
(3) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22.00 Uhr ohne
storniert zu haben oder das eine spätere
Anreise vereinbart wurde, so gilt der Vertrag als storniert (siehe auch §4).
(4) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über
die Anzahl der Personen zu machen, die die
Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung
genannte Anzahl
von Personen (jedes Kind wird als 1 Person gerechnet) zur Verfügung. Die
Belegung mit einer darüber
hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
Der Preis für die
Überlassung der Ferienwohnung erhöht sich in diesem Fall auf den bei
entsprechender Belegung vom Vermieter
allgemein berechneten Preis.
(5) Die Zahlung des für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten
Preises, sowie für die mit dem Gast
vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens am Anreisetag, bei Übergabe
der Schlüssel, fällig. Sie hat zu diesem
Zeitpunkt in bar zu erfolgen. EC- und Kreditkarten können als Zahlungsmittel
vor Ort nicht akzeptiert werden.
(6) Der Vermieter behält sich vor, von dem Gast, vor der Anreise, eine
angemessene Vorauszahlung in Höhe von
20% auf den für die Überlassung der Ferienwohnung vereinbarten Preis,
sowie die mit dem Gast vereinbarten
weiteren Leistungen zu verlangen. Sofern eine Vorauszahlung mit der Buchungsbestätigung/Mietvertrag
verlangt
wird, ist diese bis am 8. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung
fällig. Kann der Vermieter bis zum 8.
Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang
verbuchen, und wird diese auch nicht
nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten, angemessenen Nachfrist (2 Tage)
geleistet, so ist der Vermieter
berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten; er muss dies dem Gast schriftlich
mitteilen. Nach §5 der Allgemeinen
Vertragsbedingungen ist dann mit der Maßgabe, dass der 8. Tag nach der
Übermittlung der Buchungsbestätigung als
Tag der Stornierung gilt, entsprechend anzuwenden.
§4 Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung
(1) Der Gast hat die ihm überlassene Ferienwohnung und dessen Inventar
pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur
Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die
Nachtruhe. In dieser Zeit ist
besondere Rücksichtsnahme auf die Nachbarn, auch in den Hauseingängen
und Treppenhäusern, geboten. Um eine
Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke
einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet,
bei Verlassen der Ferienwohnung
Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper
auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und
technische Geräte auszuschalten.
(3) Die Unterbringung von Haustieren, jedweder Art, ist in der Ferienwohnung
nur nach vorheriger, schriftlicher
Zustimmung des Vermieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann
der Vermieter einen angemessenen
Aufpreis verlangen oder entschädigungslos den geschlossenen Vertrag stornieren.
Dieses Recht auf Stornierung wird
der Vermieter grundsätzlich bei Buchung der Ferienwohnung im Dachgeschoss
anwenden (wg. Teppichböden).
Werden Tiere, ohne vorherige Zustimmung des Vermieters, untergebracht, kann
dieser eine Reinigungspauschale in
Höhe von bis zu 200,00 € in Rechnung stellen.
(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen
kann der Vermieter eine
Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € in Rechnung stellen. Rauchen
ist nur auf Balkonen und im Garten
erlaubt.
(5) Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen
Bestimmungen verstößt. Für die
Nutzung unserer WLAN-Anlage erhalten Sie einen Zugangs-Code und einen gesonderten
Nutzungsvertrag dem Sie,
mit Ihrer Unterschrift, zustimmen müssen.
(6) Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung,
insbesondere bei Gefahr in Verzug. Auf
die schutzwürdigen Belange des Gastes, ist bei der Ausübung des Zutrittrechts,
angemessene Rücksicht zu nehmen.
Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts informieren,
es sei denn, dies ist ihm nach den
Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
§5 Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)
(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag
bedarf der schriftlichen Zustimmung
des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis, aus dem Vertrag,
auch dann zu zahlen, wenn der
Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in den
Fällen des Leistungsverzugs des
Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
(2) Der Gast kann, ohne Zahlungs- und Schadensersatzansprüche des Vermieters
auszulösen, von dem Vertrag nur
zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Vermieter eine Rücktrittsmöglichkeit
bis zu einem bestimmten Termin
schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt,
wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin
sein Recht auf Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt,
es sei denn es liegt ein Fall des
Leistungsverzugs des Vermieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit
der Leistungserbringung vor.
(3) Ohne Auslösung des Vermieters ist der Gast zur Stornierung bis 30 Tage
vor Anreise, im Übrigen nach den
folgenden Maßgaben berechtigt:
Stornierung bis spätestens Höhe des zu entrichtenden
Übernachtungspreises
30 Tage vor Anreise 0%
25 - 29 Tage vor Anreise 20%
15 - 24 Tage vor Anreise 40%
10 - 14 Tage vor Anreise 60%
5 bis 9 Tage vor Anreise 80%
< 5 Tage vor Anreise 90%
Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Vermieter erfolgen,
es sei denn der Vermieter stimmt einer
mündlichen Stornierung zu. Die Bestätigung der Stornierung erfolgt
vom Vermieter, im Falle einer mündlichen
Stornierung, grundsätzlich schriftlich. Als Stornierungstag gilt der Tag
des Zugangs der Stornierung beim Vermieter.
(4) Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Vermieter
die Einnahmen aus
anderweitiger Vermietung dieser Ferienwohnung sowie die eingesparten Anwendungen
(10%) anzurechnen.
(5) Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22.00 Uhr, ohne
storniert zu haben, so gilt der Vertrag
automatisch als storniert. Zusätzlich kann der Anbieter von dem Gast eine
Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 €
verlangen. Ausnahme: wenn die Anreise durch, für den Gast, nicht vorhersehbare
Situationen oder höherer Gewalt
verursacht sind, hier muss dem Vermieter schnellst möglichst über
die verspätete Anreise Mitteilung gemacht
werden. Eine Anreise in der Zeit von 0.00 - 8.00 Uhr ist grundsätzlich
nicht möglich, der Mietpreis bleibt hiervon
unberücksichtigt(siehe auch Abs. 3).
(6) Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
zurückzutreten bzw. diesen
außerordentlich zu kündigen, wenn z.B.
a) höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände
die Erfüllung des Vertrages unmöglich
machen,
b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z.B. in der Person des
Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung
von Tieren, gebucht wurde,
c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird,
d) der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der Leistung die Sicherheit
oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Vermieters
in der Öffentlichkeit gefährdet.
(7) Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritt- bzw.
Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis
zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. berechtigter Kündigung
durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des
Gastes auf Schadenersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden
Schäden aufgrund eines
Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung zu ersetzen.
§6 Haftung; Verjährung
(1) Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die
Haftung ist auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt, wenn und soweit er nach
den gesetzlichen Bestimmungen nicht
unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel
an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird
sich der Vermieter sofort bei Kenntnisgabe durch den Gast bemühen, die
Störung oder den Mangel zu beseitigen.
Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung
oder den Mangel zu beseitigen und einen
möglichen Schaden gering zu halten.
(2) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht, sie gelten
nicht als eingebrachte Sachen im Sinne
der §§ 701f BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften
ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies
gilt ausdrücklich für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung
verwahrt und/oder hinterlässt, ebenso für
vom Gast abgestellte Fahrzeuge oder Fahrräder.
(3) Der Gast haftet für Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine
Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in
der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht
hat/haben. Der Gast ist
verpflichtet, dem Vermieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies
gilt insbesondere auch für solche Schäden, die
sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z.B. Wasserschäden,
Feuerschäden).
(4) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der
Vermieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche
des Vermieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.
§7 An- und Abreise, Schlüsselübergabe; verspätete Räumung
(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 14 Uhr zur Verfügung. Die
Anreise muss bis 22.00 Uhr erfolgen, es
sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit
dem Vermieter vereinbart. Eine Anreise vor
14.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit
dem Vermieter vereinbart wurde.
(2) Eine Anreise in der Zeit von 0.00 Uhr bis 8.00 Uhr ist grundsätzlich
nicht möglich.
(3) Der Gast ist verpflichtet, dem Vermieter eine Gäste-Anmeldung vollständig
und richtig auszufüllen. Die auf der
Anmeldung gemachten Angaben bestätigt der Gast unaufgefordert mit seinem
gültigen Personalausweis oder
Reisepass.
(4) Am Abreisetag hat der Gast die Ferienwohnung bis spätestens 11.00 Uhr
geräumt zur Verfügung zu stellen,
außer es wurde eine spätere, kostenlose Abreise mit dem Vermieter
vereinbart. Bei verspäteter Räumung der
Ferienwohnung hat der Vermieter gegenüber dem Gast Anspruch auf Zusatzzahlung.
Diese beträgt
a) 50,00 € bei einer Räumung nach 11.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr
b) 100% des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung
nach 13.00 Uhr.
Darüber hinaus hat der Vermieter Anspruch auf Ersatz aller ihm, aufgrund
einer verspäteten Räumung, entstehenden
weitergehenden Schäden.
(5) Die Räumung gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an
den Vermieter oder seinen Vertreter
herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Vermieter zuvor
ausdrücklich vereinbart wurde,
alle Schlüssel im Briefkasten des Vermieters hinterlassen. Der Gast ist
verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung
der Wohnungs- und Haustüre zu kontrollieren.
(6) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Vermieter
Schadensersatz für deren Neuherstellung
und ggf. für den Einbau bzw. Austausch der bestehenden Schließanlage
zu leisten.
(7) Der Gast ist nicht berechtigt bzw. befugt, ohne Einwilligung des Vermieters,
Schlüssel für die Ferienwohnung
nachzumachen der anfertigen zu lassen.
§8 Datenschutz
Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten, einschließlich der Personalausweis-
oder Reisepassnummer werden
von dem Vermieter 2 Jahre aufbewahrt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Mit diesen AGB und den klaren Regelungen möchten wir Missverständnisse
zuvor kommen. Generell gilt
aber: ein offenes, direktes Gespräch regelt so gut wie alles. In diesem
Sinn sind wir sicher, dass Sie bei uns
einen schönen Urlaub verleben und freuen uns auf Sie!
Ihre Familie Eisele, Hessigheim